Autor: sappam Team, erstellt am:   01. Mai 2017 - Mitteleuropäische Zeit - 00:00:18 |
Wie weit ging es mit der Automatisierung einer Schmalfilmkamera für den Amateur ?
Seit der Erfindung des Objektivverschlusses mit einer Blende wurden Anstrengungen unternommen, einen Fotoapparat zu automatisieren, damit jedes Bild mit Sicherheit ansehnlich wird. Dies geschah in Schritten, so wie es die Technik nach dem Stand der Technik möglich wurde und der Markt danach verlangte. Im Zeitalter der Knöpfchen, so ab Mitte der 1960er Jahre, wurden allerdings all diese Errungenschaften einer Automatisierung durch zusätzliche Bedienungselemente oft konterkariert. Das war dem Typus von Alleskönner-Mann geschuldet, der dann fachlich versiert, genau wusste, wie es und warum es mit Bedienungselementen doch noch besser geht. Auch die Schmalfilmkameras kamen an diesem Phänomen nicht vorbei, obwohl das Drehen von Filmen einiges mehr dem Regisseur abverlangte als es die profane Fotografie damals tat. Hier sind natürlich wirkliche alle Profis des Metiers von dieser kritischen Bemerkung ausgenommen. Und dennoch zeigte sich, dass automatisierte Schmalfilmkameras sehr gute Ergebnisse erbrachten. Selbst bei Ton-Filmkameras, den Sound-Maschinen, erweiß sich eine Effizienz druch den Einsatz einer Automatik. Was allerdings erst in der Schlussfase des Schmalfilms aufkam, war die automatisierte Entfernungsmessung, die sogenannte Autofocus-Einrichtung (AF). Das lag in diesem Fall aber wirklich nur an der sehr komplexen Steuerungstechnik und der dafür benötigten Elektronik. Das Einmessen eines Standbildes war um ein vielfaches einfacher als es die ständige Entfernungsbestimmung bewegter Objekte ist. Obwohl AF in der letzten Fase der Schmalfilmära noch eingesetzt wurde, den Niedergang des Amateurfilms auf 8 mm breiten Streifen, konnte es nicht aufhalten. Die vollständige Automatisierung der Schmalfilmkameras war damit zwar erreicht, doch gegen den elektronischen Video-Trend konnte der Zelluloidstreifen nicht mehr bestehen.
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Dieser Beitrag ist eine Wiederholung vom 28.08.2015
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